Weiterbildungsförderung
Sowohl die NRW Landesregierung als auch die Bundesregierung fördern die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von Unternehmern. Bildungsscheck (NRW) und Prämiengutschein heißen die Förderinstrumente, die durch die Wirtschaftsförderung Winterberg beraten werden. Diese Förderung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ermöglicht.
Bitte beachten Sie folgende Grundsätze:
- Ein Förderantrag muss immer vor der Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.
- Nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Sie können Anträge für Weiterbildungszuschüsse bei jeder anerkannten Bildungsberatungsstelle stellen.
Die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ist anerkannte Bildungsberatungsstelle. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Wirtschaftsförderer Winfried Borgmann.
Die Kontaktdaten finden Sie im Menüfeld oben rechts.
Bildungsscheck für Betriebe / Unternehmen
Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal werden 500 Euro pro Bildungsscheck übernommen.
Ob im Einzelfall ein Bildungsscheck ausgestellt werden kann, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch analysiert. Beispielsweise können Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen nicht gefördert werden. Hingegen sind Angebote wie Sprach- und EDV-Kenntnisse, Schlüsselqualifikationen oder Lern- und Arbeitstechniken förderfähig.
Auch Berufsrückkehrer/innen können einen Bildungsscheck erhalten, wenn diese den Berufsweg wegen der Erziehung ihres Kindes oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades mindestens ein Jahr unterbrochen haben. Gefördert werden Beschäftigte in KMU (weniger als 250 Beschäftigte), die
- seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,
- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- befristet beschäftigt sind,
- als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder
- älter als 50 Jahre sind.
Dieser Personenkreis kann über den Arbeitgeber jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Unter bestimmten Bedingungen können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden.
Bildungsscheck für Beschäftigte
Beschäftigte (sozialversichert, auch Minijober) können mit dem Bildungsscheck gefördert werden (ausgenommen öffentlicher Dienst). Beschäftigte, die
- seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,
- befristet beschäftigt sind,
- als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten oder
- älter als 50 sind sowie
- Berufsrückkehrende
können jährlich bis zu zwei Bildungsschecks erhalten.
Beschäftigte, die der o.g. Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer/Selbständige (in den ersten fünf Jahren), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bildungsscheck.de
Bildungsprämie (Prämiengutschein)
Zurzeit können keine Beratungsgespräche für die Bildungsprämie angeboten werden. Prämiengutscheine können durch die Wirtschaftsförderung Winterberg derzeit nicht ausgestellt werden.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bildungspraemie.info
Bitte beachten Sie, dass die hier gemachten Angaben aktuellen Änderungen unterliegen können. Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und sind deshalb nicht verbindlich. Sie ersetzen nicht das persönliche Beratungsgespräch und dienen lediglich der vorherigen Information und Orientierung.
