Weitere Fördermöglichkeiten

Meister - BAföG

Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Wenn Sie an einer Maßnahme zur Aufstiegsfortbildung (z. B. eine Fortbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt) teilnehmen, können Sie durch Beiträge zum Lebensunterhalt - soweit Ihnen die dafür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen (nur bei Vollzeit) - und zu den Kosten der Maßnahme finanziell unterstützt werden. Die Bezirksregierung Köln ist in NRW für die Bewilligung von Leistungen nach dem AFBG, dem so genannten Meister-BAföG, zuständig, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben.

Soweit Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind die Voraussetzungen des 8 AFBG zu beachten. Sie können den Antrag bei den Kammern, auf dem Postweg an die Bezirksregierung Köln, - Dezernat 49 - 50606 Köln oder persönlich bei der Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51 in 52066 Aachen einreichen.

Weitere Förderungsprogramme

Die Wirtschaftsförderung des Hochsauerlandkreises informiert über weitere Angebote.

www.wirtschaftsfoerderung-hsk.de