Fremdenverkehrsbeitrag
Der Rat der Stadt Winterberg hat sich in seiner Ratssitzung am 14. Juli 2011 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erstmals und unter anderem mit der möglichen Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags befasst. Nach grundsätzlichen Vorprüfungen zu dieser Thematik hatten Bürgermeister Werner Eickler und der Geschäftsführer der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH, Michael Beckmann, zu einem Wirtschaftsforum eingeladen. Inhalt dieses Forums am 2. November 2011 war die Darstellung der momentanen und künftigen Haushaltssituation der Stadt Winterberg sowie die Vorstellung weiterer möglicher Konsolidierungsmaßnahmen. In der Ratssitzung vom 17. November hat der Rat der Stadt Winterberg die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages vorzubereiten. Der Beitrag soll ab dem Kalenderjahr 2013 erhoben werden.
An dieser Stelle informieren wir über die bisherigen Beratungen und Beschlüsse sowie über die Hintergründe zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags. Klicken Sie bitte dazu auf die unten aufgeführten PDF-Dokumente.
Grundlage für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist § 11 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG). § 11 Absatz 6 KAG besagt:
"Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Personen und den Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne in der Gemeinde ihre Wohnung oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend in der Gemeinde erwerbstätig sind."
Ansprechpartner für den Fremdenverkehrsbeitrag:
Stadt Winterberg, Fachbereich I (Zentrale Dienste, Bildung und Demographie)
Herr Bernd Hömberg, Teamleiter Abgaben / Beiträge
Rathaus Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg
Tel.: 02981/800-102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
